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Vokabeln pauken mit Immoteam7

Die wichtigsten Immobilien-Begriffe, einfach erklärt!

Jeder Beruf hat sein eigenes Vokabular. Gerne möchte ich Ihnen ein paar nützliche Begriffe aus der Immobiliensprache näherbringen!

Aufsandungserklärung:

Ein Eigentümer erklärt, dass er sein Eigentumsrecht mit dem Verkauf aufgibt.

Barauslagen:

Sind besondere Aufwendungen, die in einer Rechtsanwaltskanzlei bei der Abwicklung eines Kaufvertrags anfallen. Darunter fallen z.B. Gerichtsgebühren, Bankspesen und Ähnliches.

Bestandsfrei:

Eine Immobilie ist frei von Miet- oder Pachtverträgen

Dienstbarkeit:

Das Recht einer Person, fremdes Eigentum zu nutzen. Häufige Beispiele sind das Geh- und Fahrrecht und das Wohnungsnutzungsrecht.

Fahrnisse:

Hierbei handelt es sich um bewegliches Vermögen wie z.B. nicht fest montierte Möbel.

Fruchtgenußrecht:

Ist eine Dienstbarkeit und bezieht sich auf das Recht, eine Immobilie entweder selbst zu benützen oder sie zu vermieten. Der Erlös daraus gehört dem Begünstigten.

Geldlastenfrei:

Eine Immobilie ist nicht mit Hypotheken oder Pfandrechten belastet.

Grundbuchsbeschluss:

Mit dem als Rsb übermittelten Beschluss werden die Verkäufer und neuen Eigentümer über die Eintragung im Grundbuch informiert. Bei Wohnhäusern kann erst mit diesem Beschluss die Gebäudeversicherung gekündigt werden.

Nutzfläche:

Dazu zählen alle Flächen, die für eine Nutzung geeignet sind.

Nutzungsvereinbarung:

Es handelt sich um eine Abmachung, in der vereinbart wird, in welcher Art und Weise eine Immobilie genutzt wird.

Parifizierung oder Nutzwertgutachen:

Ein Sachverständigen-Gutachten, in dem genau festgehalten wird, was zu einer Wohnung gehört und welchen Anteil diese im Verhältnis zum gesamten Objekt hat. Das Gutachten wird im Grundbuchsamt hinterlegt.

Treuhandvereinbarung:

Sie beauftragt und bemächtigt einen Juristen, den Kaufpreis anzunehmen und nach der Eintragung im Grundbuch auszubezahlen.

Wohnfläche:

Jene Fläche, die innerhalb des Wohnbereichs liegt und zu Wohnzwecken geeignet ist. So zum Beispiel Schlafzimmer, Küche, Bad, WC, Flur. Nicht zur Wohnfläche zählen z.B. ein Abstellraum oder Stiegenhaus, die außerhalb der Wohnung liegen oder die Garage.

Wohnnutzfläche:

Die Wohnnutzfläche ist die Summe aus Wohn- und Nutzfläche.

Zugehör:

Hier sind z.B. Keller oder Dachböden gemeint, die einer Wohnung zugeordnet sind.

Sie möchten uns kennenlernen oder haben Fragen? Rufen Sie uns an – wir freuen uns über ein unverbindliches Gespräch!

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